
IGeL
Individuelle
Gesundheits
Leistungen
Individuelle GesundheitsLeistungen
Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung gehören. Dies sind beispielsweise Leistungen, für die keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vorliegen oder die noch nicht einer Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unterzogen wurden. Ärzte bieten als IGeL beispielsweise Zusatzvorsorgeuntersuchungen an. Zu den IGeL gehören aber auch Atteste, soweit sie nicht von gesetzlichen Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis beim Arbeitgeber dienen, und Reiseimpfungen.
Warum werden diese Leistungen nicht von der Krankenkasse bezahlt?
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Nach den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung.
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Vertragsärzte erbringen im Rahmen ihres Versorgungsauftrags die von der vertragsärztlichen Versorgung umfassten Leistungen. (Zahn-) Ärztliche Leistungen, die darüber hinausgehen, sind insoweit vom Patienten privat zu bezahlen, wenn der Patient oder die Patientin diese Leistungen ausdrücklich wünscht. Voraussetzung ist, dass der Vertrags(zahn)arzt vorher die schriftliche Zustimmung des Versicherten eingeholt und auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen hat.
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Durch gesetzlich ausdrücklich geregelte, umfassende Informationspflichten seitens der behandelnden (Zahn-) Ärzte ist so sichergestellt, dass Patienten wissen, was finanziell auf sie zukommt, wenn sie sich für eine entsprechende Behandlung entscheiden. Sie können auf dieser Grundlage das Angebot genau prüfen und das Für und Wider abwägen.